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RIMO Hausmeisterdienst, Objekt- und Grundstücksbetreuung für Private und Gewerbliche Kunden

Haushaltsauflösung erforderlich? Wir machen das, ganz in Ihrem Sinne.

Unter einer Haushaltsauflösung verstehen wir das Räumen einer Wohnung, eines Hauses oder eines anderen Wohnobjektes.

Bei der Haushaltsräumung werden, wie beim Umzug alle Möbel abgebaut, die Wohnung wird ausgeräumt, eventuell beim Einzug oder während der Mietzeit durchgeführte Installationen oder Einbauten werden entfernt bzw. wieder abgebaut.

Das Ergebnis: Im Großen und Ganzen wird die Wohnung in den Ursprungszustand wieder hergestellt.

Je nachdem, was mit dem Vermieter oder Eigentümer der Wohnung im Mietvertrag vereinbart wurde, müssen ebenfalls weitere Arbeiten wie etwa das Streichen der Wände, Entfernen von Tapeten, Entfernen von Laminat- oder Teppichboden durchgeführt werden. Diese gehören i. d. R. nicht zwangsläufig zur Haushaltsauflösung, werden allerdings von uns ebenfalls angeboten und ausgeführt.

Setzen Sie auf unseren Komplett-Service.