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RIMO Hausmeisterdienst, Objekt- und Grundstücksbetreuung für Private und Gewerbliche Kunden

Winterdienst - Wir machen den Weg frei

Wir sorgen für die pflichtgemäße Durchführung.

Schneeräumung, das Abstreuen von Winterglätte, die Beseitigung von Eisbildungen.... 

Die Frage ist: In welchen Fällen muss eigentlich wie geräumt und gestreut werden?

Die Verordnung sagt:
"Bei Schnee und Eis muss das gefahrlose Begehen der Gehwege gewährleistet sein. Schnee und Eis muss an Werktagen in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8.00 - 20.00 Uhr beseitigt werden. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und Glätte ist gleich am nächsten Morgen bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr zu beseitigen.

Bei anhaltendem Schneefall bzw. gefrierendem Regen muss mehrmals täglich gestreut oder geräumt werden. Mindestens 1 Meter breite Gehbahnen sind für den Fußgängerverkehr von Schnee frei zu halten. Ist kein Bürgersteig vorhanden, so ist eine Gehbahn von 1 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen und zu streuen. Hier gilt ebenfalls: Schnee räumen und Glätte mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand, Splitt) bekämpfen. Falls das Streumittel bei anhaltender Glättebildung (z.B. Eisregen) seine Wirkung verliert, muss ggf. mehrmals nachgestreut werden.

Wird Ihr Grundstück jedoch zu anderen als den oben genannten Zeiten wie zum Beispiel für eine Veranstaltung oder eine private Feier genutzt, so müssen Sie dafür Sorge tragen, dass ihr Grundstück ohne Gefährdung erreichbar ist."

Machen Sie sich das Leben einfach! Übertragen Sie unseren Profis Ihre Pflichten! Dann können Sie länger und vor allem ruhiger schlafen.